ASVG: § 4 Abs 2
VwGH 7. 10. 2016, Ra 2015/08/0112 bis 0115
Im vorliegenden Fall ist das BVwG hinsichtlich der Beschäftigung von vier Versicherten als "Outbound Callcenter-Agents" fallbezogen von einem Überwiegen der Merkmale persönlicher Abhängigkeit und damit von (echten bzw abhängigen) Dienstverhältnissen iSd § 4 Abs 2 ASVG ausgegangen. Diese Beurteilung, die vom VwGH ausdrücklich für vertretbar gehalten wird, beruht auf folgenden Feststellungen: