ASVG: § 4 Abs 1 und Abs 4
Die laufende "Akquisition von verkäuflichen und vermietbaren gewerblichen Immobilienobjekten und Anlageobjekten sowie die Vermittlung von Käufern bzw Mietern für diese Objekte" stellt kein Werk im Sinn einer in sich geschlossenen Einheit dar und die Verpflichtung zur Erbringung dieser Dienstleistungen somit keinen Werkvertrag.