Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden sollen
Ministerialentwurf 14. 3. 2017, 298/ME NR 25. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
1. Überblick
Mit der vorliegenden Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) sollen Vereinfachungen für Dienstleistungserbringer in der Transportbranche vorgenommen werden, und zwar bei den Regelungen über die ZKO-Meldung, das Bereithalten von Unterlagen und die Festlegung der Ansprechperson. Diese Neuregelungen sind aufgrund der Besonderheiten der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in der Transportbranche bedingt (va raschere Auftragsannahme und -abwicklung für einen weiteren Auftraggeber- oder Kundenkreis) und sollen mit 1. 6. 2017 in Kraft und auf Sachverhalte anzuwenden sein, die sich nach dem 31. 5. 2017 ereignet haben.