Bereits bei der KV-Runde 2015 wurde für den Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Bauindustrie/Baugewerbe ein Lehrlingspaket vereinbart, das sowohl Änderungen im Kollektivvertrag als auch gesetzliche Änderungen gebracht hat (zu Letzteren siehe bereits ARD 6510/19/2016). Alle Änderungen sind gemeinsam seit 1. 1. 2017 in Kraft.