Seit 2009 orientiert sich die Bewertung von Dienstwohnungen als Sachbezug an den Richtwertmietzinsen, die grundsätzlich alle zwei Jahre an die Änderung des VPI angepasst werden. Die letzte geplante Anpassung mit 1. 4. 2016, die zu einer Änderung der Sachbezugsbewertung für Dienstwohnungen ab 2017 geführt hätte, wurde jedoch durch das 2. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (BGBl I 2016/12) um ein Jahr auf 1. 4. 2017 verschoben. Mit BGBl II 2017/62 wurden nun die Richtwerte nach dem Richtwertgesetz wie vorgesehen zum 1. 4. 2017 erhöht, dies führt zu einer Erhöhung der Sachbezugswerte für Dienstwohnungen in der Lohnverrechnung ab 1. 1. 2018 (vgl § 2 Sachbezugswerteverordnung). Über die ab 2018 geltenden Sachbezugswerte für Dienstwohnungen pro m2 werden wir rechtzeitig gegen Jahresende im ARD berichten (zu den aktuellen Werten für 2017 siehe ARD 6427/24/2014).