KV-Handelsangestellte: Gehaltsordnung
OLG Wien 25. 10. 2016, 9 Ra 37/16a
Im vorliegenden Fall war ua strittig, ob eine Verkäuferin in einem exquisiten Wäschemodengeschäft in der Wiener Innenstadt in die Gehaltstafel G (Textil-, Bekleidungs- und Schuhhandel Wien), Gehaltsgebiet A, Beschäftigungsgruppe 2 oder Beschäftigungsgruppe 3 nach dem Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben einzustufen ist.