ArbVG § 8 Z 1
Die Frage der (materiell-rechtlichen) Richtigkeit der Zuordnung des Betriebes des Arbeitgebers zu einer bestimmten Fachgruppe durch die Wirtschaftskammer ist der Prüfung durch die Gerichte entzogen. Ebenso ist auch die Beurteilung der (formell-rechtlichen) Zulässigkeit der iZm der Zuordnung durch die Wirtschaftskammern gesetzten Rechtsakte der gerichtlichen Kontrolle entzogen.