Ziel einer neuen Regelung im EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 (BGBl I 2016/77) ist es, eine Aushilfstätigkeit für Personen attraktiver zu gestalten, die bereits vollversichert erwerbstätig sind. Der Beitrag informiert praxisgerecht und mit Beispielen über die einzuhaltenden gesetzlichen Voraussetzungen, damit Aushilfen lohnsteuer- und lohnnebenkostenfrei abgerechnet werden können. Die sv-rechtlichen Änderungen treten erst 2018 in Kraft.