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Hofbauer, 2017: Wie Sie Aushilfen 18 Tage pro Jahr abgabenfrei beschäftigen können, PVP 2016/90, 330

ArtikelrundschauPersonalverrechnungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6537/21/2017 Heft 6537 v. 23.2.2017

Ziel einer neuen Regelung im EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 (BGBl I 2016/77) ist es, eine Aushilfstätigkeit für Personen attraktiver zu gestalten, die bereits vollversichert erwerbstätig sind. Der Beitrag informiert praxisgerecht und mit Beispielen über die einzuhaltenden gesetzlichen Voraussetzungen, damit Aushilfen lohnsteuer- und lohnnebenkostenfrei abgerechnet werden können. Die sv-rechtlichen Änderungen treten erst 2018 in Kraft.

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