EStG: § 34
BFG 6. 5. 2016, RV/4100811/2015
Ist es einem behinderten Steuerpflichtigen aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht möglich, Fahrten zur Rehabilitation und zu ambulanten Behandlungen selbst durchzuführen, und befördert ihn deshalb seine Ehegattin mit dem familieneigenen Kfz zu diesen Behandlungen, so ist das amtliche Kilometergeld inklusive eines Zuschlages zum Kilometergeld für eine "mitbeförderte Person" (iHv € 0,05) als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt zu gewähren.