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Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung oder Werkvertrag?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6537/12/2017 Heft 6537 v. 23.2.2017

AÜG: § 17 Abs 7 idF vor BGBl I 2016/44

VwGH 27. 12. 2016, Ra 2016/11/0174

Mit Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft war den Geschäftsführern der C GmbH angelastet worden, als zur Vertretung nach außen Berufene der C**** es zu verantworten, dass diese als Beschäftiger näher genannter ungarischer Arbeitnehmer die gemäß § 17 Abs 7 AÜG idF vor BGBl I 2016/44 erforderlichen Unterlagen über die Anmeldung der Arbeitskräfte zur Sozialversicherung nicht am Arbeitsort (Einsatzort) bereitgehalten habe; über sie wurden Geld- bzw. Ersatzfreiheitsstrafen verhängt.

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