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Keine Absetzbarkeit beruflich mitveranlasster Opernbesuche

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6536/17/2017 Heft 6536 v. 16.2.2017

EStG: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a

Ein Betriebsdirektor eines Opernhauses, dessen Tätigkeit hauptsächlich Besetzungen und Umbesetzungen umfasst, kann Opern-, Konzert- und Theaterkarten nicht als Werbungskosten absetzen. Ein zu bejahender Aspekt beruflicher Teilveranlassung der Opern-, Konzert- und Theaterbesuche ändert nämlich nichts am gesetzlich statuierten Abzugsverbot gemischt veranlasster Aufwendungen.

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