vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sprachlehrerin als echte Dienstnehmerin

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6536/14/2017 Heft 6536 v. 16.2.2017

ASVG: § 4 Abs 2

VwGH 12. 10. 2016, Ra 2016/08/0095

Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte die Tätigkeit einer Sprachlehrerin in näher bezeichneten Zeiträumen zwischen 2009 und 2011 jeweils als echtes Dienstverhältnis. Die Revisionswerberin vertrat die Ansicht, dass die von der Sprachlehrerin übernommene Verpflichtung zur Erteilung von Sprachkursen nach der Rechtsprechung als Werkvertrag zu qualifizieren sei.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte