Der einvernehmlichen Auflösung von Arbeitsverhältnissen kommt in der betrieblichen Praxis eine bedeutende Rolle zu. Umso mehr verwundert es, dass gesetzliche Bestimmungen diese Beendigungsform beinahe zur Gänze unberücksichtigt lassen. Dies hat zur Folge, dass beendigungsrechtliche Arbeitnehmeransprüche meist den Verhandlungen der Arbeitsvertragsparteien überlassen bleiben. Die zur einvernehmlichen Auflösung ergangene Rechtsprechung ist teilweise inhomogen. Insbesondere berücksichtigt sie nicht die diversen Interessenlagen bei der Beendigung. Diese Arbeit löst dieses Problem durch Heranziehung einer Reihe von für die einvernehmliche Auflösung maßgeblichen Kriterien (Auflösungsinitiative etc) und schafft eine in sich geschlossene Typologie der einvernehmlichen Auflösung.