EStG: § 3 Abs 1 Z 17 idF vor BGBl I 2015/118
FLAG: § 41 Abs 4 lit c
Auch schon vor dem StRefG 2015/2016 (also vor Streichung der Einschränkung auf nahe gelegene Gaststätten mit 15. 8. 2015) genügte für die Anwendung des erhöhten Freibetrags von € 4,40 pro Arbeitstag die tatsächliche Einlösung der Essensbons in einer nahe gelegenen Gaststätte und war (entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung) die theoretische Möglichkeit allein nicht schädlich, dass Essensbons auch in Gaststätten eingelöst werden "können", die nicht in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes liegen.