vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Insolvenz-Entgelt für BV-Beiträge - rechtliches Interesse an gerichtlicher Feststellung

RechtsprechungInsolvenz-EntgeltBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6534/10/2017 Heft 6534 v. 2.2.2017

IESG: § 13a, § 13d

BMSVG: § 6

Hat ein Arbeitgeber für einen bestimmten Arbeitnehmer die Beiträge zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse nicht entrichtet, hat diese in der Insolvenz des Arbeitgebers die IEF-Service GmbH für den Zeitraum von zwei Jahren vor der Insolvenzeröffnung an den zuständigen Sozialversicherungsträger abzuführen (§§ 13d iVm 13a IESG). Ist diese Leistungspflicht der IEF-Service GmbH dem Grunde nach nicht strittig, wohl aber der konkrete Leistungszeitraum, hat der Arbeitnehmer ein rechtliches Interesse an der gerichtlichen Feststellung der Dauer des Anspruchs auf Insolvenz-Entgelt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte