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Kündigung im Krankenstand: keine Vorlagepflicht der Krankenstandsbestätigung nach DV-Ende

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6534/8/2017 Heft 6534 v. 2.2.2017

EFZG: § 4 Abs 4, § 5

OGH 25. 11. 2016, 8 ObA 56/16t

Im vorliegenden Fall wurde eine Arbeiterin vom Arbeitgeber nach Antritt eines Krankenstandes gekündigt, der erst nach Ablauf der Kündigungsfrist endete. Dem in der Klage erhobenen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 5 EFZG hielt der Arbeitgeber entgegen, die Arbeiterin habe ihm trotz Aufforderung nicht neuerlich eine Bestätigung über die weitere Dauer und das voraussichtliche Ende des Krankenstands vorgelegt, sodass ihr Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 4 Abs 4 EFZG verwirkt sei. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur der nach der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelegene Zeitraum des Krankenstands der Arbeitnehmerin.

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