Mit 1. 2. 2017 werden die KV-Löhne und KV-Gehälter, die Ist-Löhne und Ist-Gehälter sowie die Zulagen und Zuschläge um 1,3 % erhöht. Die ALT-Gehaltssysteme werden ebenfalls um 1,3 % erhöht, maximal jedoch um € 56,10. Auch kommt es zu einigen Änderungen im Rahmenrecht, wobei insbesondere die Möglichkeit der Vereinbarung einer Familienzeit ("Papamonat") als Rechtsanspruch des Arbeitnehmers hervorzuheben ist. Der KV sieht einen Kündigungsschutz und die Anrechnung der Familienzeit auf alle Ansprüche aus dem Dienstverhältnis vor, die sich nach der Dauer richten.