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Schriftformgebot für Kündigungen im KV für Angestellte bei Ärzten in Wien

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6532/7/2017 Heft 6532 v. 19.1.2017

KV-Arzt-Angestellte Wien: Art XIII

OLG Wien 9. 9. 2016, 10 Ra 88/16h

Nach Art XIII Abs 3 des Kollektivvertrags für Angestellte bei Ärzten, Ärztinnen und Gruppenpraxen in Wien in seiner bis 31. 12. 2015 geltenden Fassung müssen Kündigungen bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit schriftlich durch eingeschriebenen Brief erfolgen.

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