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Neues Abgabenmodell für Aushilfskräfte ab 2017/18

Thema - PersonalverrechnungMag. Sabine SadloARD 6532/5/2017 Heft 6532 v. 19.1.2017

Hohe Steuern und Abgaben sowie eine komplizierte Nachverrechnung der Sozialversicherungsabgaben machten es gewissen Branchen schwierig, ausreichend temporäre Aushilfskräfte zu Spitzenzeiten zu finden. Ab 2017 soll daher jede Aushilfskraft, die bereits einer Beschäftigung nachgeht und damit vollversichert ist, bis zu 18 Tage pro Kalenderjahr "endbesteuert" aushelfen können. Dabei werden Steuern und Abgaben ab 2017 (vorerst befristet bis 2019) auf rund 30 % gekürzt und pauschaliert. Damit soll es Betrieben - vor allem in der Hotellerie und Gastronomie, aber auch in anderen Dienstleistungsbranchen - erleichtert werden, außergewöhnliche Arbeitsspitzen abzudecken oder den Ausfall einer Arbeitskraft zu kompensieren.

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