Mit BGBl II 2016/413 wurde die aktuelle Satzung des Kollektivvertrages für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen (siehe ARD 6508/1/2016) mit 1. 1. 2017 dahin gehend geändert, dass im fachlichen Geltungsbereich die Einschränkung auf "berufsorientierte" außerbetriebliche Erwachsenenbildungseinrichtungen entfällt. Die Satzung gilt nunmehr für alle Einrichtungen, deren Hauptzweck in der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt, soweit sie nach arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften oder bundes- oder landesrechtlichen Fördervorschriften als Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung anerkannt sind.