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Neufestsetzung von Lehrlingsentschädigungen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6532/1/2017 Heft 6532 v. 19.1.2017

Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde die Höhe der Lehrlingsentschädigungen und Sonderzahlungen für folgende Lehrberufe neu festgesetzt:

Lehrberuf Zahntechniker (ab 1. 2. 2017): Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 538, 50, im 2. Lehrjahr € 675,50, im 3. Lehrjahr € 909,50 und im 4. Lehrjahr € 1.071,50 monatlich. (BGBl II 2017/11)

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