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Dreieckgeschäfte: Fragen zu Ansässigkeit und zusammenfassender Meldung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterinnen: Birgit Bleyer/Barbara TumaARD 6530/14/2017 Heft 6530 v. 9.1.2017

UStG 1994: Art 25

RL 2006/112 : Art 141

Ein Dreieckgeschäft liegt nach Art 25 Abs 1 UStG 1994 dann vor, wenn drei verschiedene Unternehmer in drei verschiedenen Mitgliedstaaten Umsatzgeschäfte über einen Gegenstand abschließen und dieser unmittelbar vom ersten Unternehmer (hier: in Deutschland ansässig) zum letzten Abnehmer (hier: in Tschechien ansässig) geliefert wird. Mit dem vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen möchte der VwGH wissen,

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