BMF 23. 11. 2016, BMF-010103/0192-IV/2016
1. Sachverhalt
Ein Termin für eine Schlussbesprechung im Rahmen einer Außenprüfung wurde bereits mehrmals telefonisch oder per E-Mail vereinbart. Weil der Abgabepflichtige und der Steuerberater nicht konnten, wurde die Schlussbesprechung immer wieder verschoben.