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Verwaltungsstrafen auch für Lenker

RechtsprechungEuGH - Ausländische FälleBearbeiterin: Barbara TumaARD 6529/16/2016 Heft 6529 v. 22.12.2016

VO (EG) 561/2006

EuGH 9. 6. 2016, C-287/14 , Eurospeed

Bei einer Kontrolle in Ungarn konnten die Lenker eines bulgarischen Verkehrsunternehmens weder Tachoscheiben noch handschriftliche Aufzeichnungen vorweisen; die ungarischen Behörden verhängten daher über die Lenker eine Geldbuße, wogegen der EuGH grds keine Bedenken hat: Die VO (EG) 561/2006 [zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr] steht nämlich einer nationalen Rechtsvorschrift nicht entgegen, die - anstelle oder zusätzlich zum Arbeitgeber (Verkehrsunternehmen) - dem Fahrer die Haftung für Verstöße auferlegt, die er selbst gegen diese Verordnung begangen hat.

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