vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Operation durch Wahlarzt ohne Berufssitz - kein Anspruch auf Kostenersatz durch KrV-Träger

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6529/12/2016 Heft 6529 v. 22.12.2016

ÄrzteG: § 45 Abs 4

B-KUVG: § 59

Der Kostenersatzanspruch eines Versicherten für die Leistung eines Wahlarztes ist daran gebunden, dass der Arzt nach dem Ärztegesetz zulässigerweise als Wahlarzt tätig sein kann. So wird vorausgesetzt, dass es sich bei dem Wahlarzt um einen niedergelassenen Arzt handelt. Hat der Arzt jedoch keinen bestimmten Berufssitz bzw keine eigene Ordinationsstätte, können die von ihm erbrachten ärztlichen Leistungen nicht als Leistung eines "Wahlarztes"qualifiziert werden und besteht daher kein Anspruch auf Kostenersatz durch den Krankenversicherungsträger (hier: Operation durch einen beim LKH angestellten Oberarzt im Rahmen "freiberuflicher Dienstausübung" in der Ordination eines anderen Arztes).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte