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Österreichische Familienbeihilfe für Grenzgänger

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6528/14/2016 Heft 6528 v. 15.12.2016

FLAG: § 4 Abs 2

VwGH 30. 6. 2016, Ra 2015/16/0089

Bezieht ein - in Vorarlberg wohnhafter und in Liechtenstein erwerbstätiger - Vater für seinen Sohn liechtensteinisches Kindergeld, wird dieses jedoch mit Erreichen des 18. Lebensjahres des Sohnes eingestellt, so steht dem Vater - nach Wegfall des Kindergeldes in Liechtenstein - für seinen nunmehr studierenden Sohn der volle Anspruch auf (österreichische) Familienbeihilfe zu und zwar unabhängig davon, dass er noch für ein anderes (jüngeres) Kind die höhere liechtensteinische Familienbeihilfe bezieht.

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