KV für Angestellte der Chemischen Industrie: § 19
OGH 29. 9. 2016, 9 ObA 109/16v ➜ zu OLG Wien 9 Ra 33/16p, ARD 6515/7/2016 (Bestätigung)
Der Kläger war beim beklagten Arbeitgeber als Verfahrenstechniker zur Herstellung pharmazeutischer Produkte beschäftigt. Das Berufungsgericht war der Ansicht, dass er nach Verwendungsgruppe III des Kollektivvertrags für Angestellte der chemischen Industrie zu entlohnen sei. Wenn er auch bei anderen Produkten durch erfahrene Mitarbeiter unterstützt worden sei, habe er die Herstellung des G*****-Produkts selbstständig beherrscht, die seine Haupt- und somit überwiegende Tätigkeit gewesen sei.