BMF 28. 10. 2016, BMF-010220/0135-VI/9/2016 (NoVA-Protokoll 2016)
1. Sachverhalt
Ein Autohändler kauft Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland, meldet sie für das Unternehmen an und führt die NoVA ab (Bemessungsgrundlage für die NoVA: Einkaufspreis). Im Nachschauzeitraum für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (18 Monate) wurden insgesamt 13 Kfz angeschafft, Vorsteuerabzug wurde geltend gemacht.