ASVG: § 273
OGH 11. 10. 2016, 10 ObS 104/16s
Der am 26. 7. 1957 geborene Kläger war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 5. 2013) in einem Seilbahnunternehmen angestellt. Er übte die Tätigkeit eines Betriebsleiters, teilweise auch eines Stellvertreters des Betriebsleiters "mit abnehmender Beanspruchung" durchgehend bis Oktober 2009 aus. Der Kläger wurde ab Herbst 2004 zunehmend "kalt gestellt" und als Betriebsleiter zunehmend weniger eingesetzt. Ab Oktober 2009 wurde er betriebsintern völlig "kalt gestellt" und erbrachte keine Arbeitsergebnisse mehr. Ab Mai 2010 befand sich der Kläger durchgehend im Krankenstand. Im Jänner 2013 wurde das unkündbare Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst.