HVertrG § 9 Abs 2 und 3
OLG Wien 22. 6. 2016, 8 Ra 53/16x
Im vorliegenden Fall wurde der beklagte Handelsvertreter für den klagenden Unternehmer aufgrund eines Agentenvertrages samt Vergütungsordnung tätig. Gegenstand seiner Tätigkeit war die Vermittlung von Versicherungsverträgen. Mit seiner Klage begehrt der Unternehmer vom Handelsvertreter einen Betrag von rund € 9.000,- für einzeln aufgezählte Verträge, für die der Handelsvertreter bereits einen Provisionsvorschuss erhalten habe, die aber jeweils während der Stornohaftungszeit storniert worden seien.