Das Thema des erhöhten Kündigungsschutzes von Menschen, die dem Personenkreis der begünstigt Behinderten angehören, wird seit Jahrzehnten - vor allem zwischen der Unternehmensseite und den Vertretern auf Dienstnehmerseite sowie Behindertenorganisationen - kontrovers diskutiert. Es tritt dabei immer wieder zutage, dass trotz mannigfaltiger Bemühungen insbesondere auf Unternehmensseite Informationsdefizite bestehen. Der folgende Beitrag soll zur Aufklärung bestehender Mythen - wie der Unkündbarkeit begünstigt Behinderter - beitragen und sich mit den wichtigsten Fragen im Verfahren beschäftigen.