EStG: § 33 Abs 4 Z 1
Bei der Ermittlung des Grenzbetrags für die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrags müssen auch die "Einkünfte" des Lebensgefährten aus einem Schuldnachlass aufgrund eines Zahlungsplans berücksichtigt werden, obwohl sich der Schuldnachlass im betreffenden Kalenderjahr nicht in einem "monetären Zufluss" niederschlägt und somit nicht zur Vermehrung des (frei) disponiblen Familieneinkommens führt.