ArbVG § 121
BEinstG: § 8 Abs 6 lit a, § 22a Abs 10
Soll ein begünstigter Behinderter gekündigt werden, der im Betrieb zur Behindertenvertrauensperson gewählt wurde, richtet sich die Zulässigkeit der Kündigung nach den Regelungen des § 120 und § 121 ArbVG.