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Unterrieder, Konzernentsendungen nach dem neuen LSD-BG, RdW 2016/463, 621

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6523/20/2016 Heft 6523 v. 10.11.2016

Mit dem neuen, auf Sachverhalte ab 1. 1. 2017 anzuwendenden Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG; BGBl I 2016/44, ARD 6503/16/2016), werden grenzüberschreitende Entsendungen aus dem Ausland nach Österreich innerhalb eines Konzerns in Zukunft ein wenig erleichtert. Der Beitrag beschäftigt sich ausschließlich mit den Änderungen, die ausdrücklich Konzerne betreffen oder doch für Konzerne besonders wichtig sind. Nach einer kurzen Darstellung der formalen Pflichten bei grenzüberschreitenden Entsendungen und Überlassungen erläutert der Autor vor allem die für Konzerne wichtigsten Ausnahmeregelungen. Bedauerlich sei bei den neuen Ausnahmen die enge Begrenzung, so sei etwa nicht zu verstehen, warum bei der Entsendung von Arbeitnehmern mit einer Bruttoentlohnung von mindestens 125 % der Höchstbeitragsgrundlage (§ 1 Abs 5 Z 8 LSD-BG) noch die weitere Einschränkung erforderlich sei, dass die Entsendung zur Erbringung von Arbeiten "von geringem Umfang und von kurzer Dauer" ist. Bei der Ausnahme für Konzernentsendungen einer "besonderen Fachkraft" (§ 1 Abs 6 LSD-BG) kritisiert Unterrieder die Unschärfe des verwendeten Begriffs, bringt dies doch für die Betroffenen erhebliche Unsicherheiten, vor allem, ob im konkreten Fall eine Meldung notwendig ist oder nicht. Aus diesem Grund empfiehlt der Autor, Entsendungen von besonderen Fachkräften jedenfalls zu melden und die einschlägigen Unterlagen bereitzuhalten - und sei es nur zur Sicherheit.

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