Zu OGH 9 ObA 56/15y, ARD 6467/6/2015: Wenn die Stellungnahme des Betriebsrates zur beabsichtigten Kündigung eines Arbeitnehmers keinen klaren und eindeutigen Erklärungsinhalt wiedergibt, ist sie einem Stillschweigen des Betriebsrats gleichzusetzen.
Zu OGH 9 ObA 56/15y, ARD 6467/6/2015: Wenn die Stellungnahme des Betriebsrates zur beabsichtigten Kündigung eines Arbeitnehmers keinen klaren und eindeutigen Erklärungsinhalt wiedergibt, ist sie einem Stillschweigen des Betriebsrats gleichzusetzen.