Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über € 7.300,- ist im Kalenderjahr 2017 (unverändert) mit 1 % anzusetzen. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und 1 % anzusetzen. (BMF 2. 11. 2016, BMF-010222/0066-VI/7/2016)