VO (EG) 987/2009 : Art 5, Art 19
VO (EG) 883/2004 : Art 12
Gemäß Art 5 VO (EG) 987/2009 sind bestimmte Dokumente von Sozialversicherungsträgern eines EU-Mitgliedstaates für die SV-Träger anderer Mitgliedstaaten grundsätzlich verbindlich (hier: vom ungarischen SV-Träger ausgestellte "A1"-Dokumente betreffend die SV-Pflicht in Ungarn von ungarischen Arbeitnehmern, die nach Österrreich entsendet wurden). Da Art 5 und Art 6 der VO (EG) 987/2009 nach Ansicht des VwGH aber insgesamt so zu verstehen sein können, dass die Voraussetzungen für den Anschluss an ein Sozialversicherungssystem auch durch nationale Gerichte und letztlich durch den EuGH überprüft werden können, legt der VwGH dem EuGH ua die Frage vor, ob die Bindungswirkung solcher Dokumente auch in einem Verfahren vor einem Gericht iSd Art 267 AEUV besteht.