Seit 1. 5. 2010 ist für alle Staatsbürger, die im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit Anknüpfungspunkte zu mehreren EU-Staaten aufweisen, das Formular "A1" auszustellen. Es dient als Bescheinigung, welche nationalen Rechtsvorschriften auf die jeweilige Person anzuwenden sind (zB bei Entsendungen oder Tätigkeiten in mehreren Staaten). Nunmehr besteht die Möglichkeit, auch Anträge für Entsendungen bzw Beschäftigungen in mehreren Mitgliedstaaten mittels ELDA an den jeweiligen Krankenversicherungsträger zu stellen, der dann das Formular "A1" für den betreffenden Versicherten retourniert. Der aktuelle Newsletter der NÖGKK informiert darüber, welche Anträge bei Fehlen eines Lohnprogrammes zum Erstellen der SV-Meldungen auch über die ELDA-Software erstellt und übertragen werden können und mit welchen Versicherungsträgern dieser Datenaustausch vorgenommen werden kann. ( Quelle: NÖDIS Nr 13/Oktober 2016)