Die österreichische Rechtsordnung enthält seit vielen Jahren Regelungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, die sicherstellen sollen, dass für in Österreich tätige in- und ausländische Arbeitnehmer gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen gelten. Wird den in Österreich beschäftigten Arbeitnehmern nicht zumindest das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt bezahlt, drohen hohe Verwaltungsstrafen mit einem Strafrahmen bis zu € 20.000,-, im Wiederholungsfall bis zu € 50.000,- pro Arbeitnehmer.