EStG: § 16 Abs 1
Entschließt sich ein Arbeitnehmer freiwillig dazu, an einem sozialen Projekt (hier: Unterstützung des Aufbaus einer Schule) mitzuwirken, und entstehen ihm im Rahmen dieses sozialen Engagements Fahrtkosten, sind diese auch dann nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber das soziale Engagement mitträgt bzw unterstützt.