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AZG-Novelle iZm mit Arbeitnehmern in Apotheken geplant

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6520/1/2016 Heft 6520 v. 20.10.2016

Die Sonderbestimmungen im AZG und ARG betreffend Apotheken sollen ab 2018 in folgenden Punkten angepasst werden:

Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit soll etappenweise auf 48 Stunden und die Dienstdauer für verlängerte Dienste etappenweise auf 25 Stunden verkürzt werden.

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