Die Sonderbestimmungen im AZG und ARG betreffend Apotheken sollen ab 2018 in folgenden Punkten angepasst werden:
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit soll etappenweise auf 48 Stunden und die Dienstdauer für verlängerte Dienste etappenweise auf 25 Stunden verkürzt werden.