vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Widerruf der Freistellung eines Personalvertreters

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6519/6/2016 Heft 6519 v. 13.10.2016

EO: § 381 Z 2

Post-Betriebsverfassungsgesetz: § 67 Abs 1 Z 1 lit a

Wird die Freistellung eines Personalvertreters vom Personalausschuss (hier: bei der Österreichischen Post AG) widerrufen, kann er sein dagegen erhobenes Klagebegehren mangels Gefahrenbescheinigung nicht mit einer einstweiligen Verfügung sichern, wenn er derzeit im Zusammenhang mit einem anhängigen Entlassungsanfechtungsverfahrens ohnehin vom Dienst freigestellt ist und sich schon aus diesem Grund ganztägig seinen Personalvertretungsaufgaben widmen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte