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"E-Card-Gebühr" für 2017

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6519/2/2016 Heft 6519 v. 13.10.2016

Für alle Personen, die zum Stichtag 15. November in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, ist vom Dienstgeber das Service-Entgelt für die e-card einzuheben. Für 2017 ist somit am 15. 11. 2016 ein Service-Entgelt in Höhe von € 11,10 fällig.

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