Immer mehr atypische Beschäftigungsverhältnisse treten neben die klassischen Beschäftigungstypen. Insbesondere der freie Dienstvertrag hat an Bedeutung gewonnen, aber in der Praxis gibt es erhebliche Schwierigkeiten bei der rechtlichen Einordnung. Der Begriff des Dienstnehmers und der freie Dienstvertrag können oft erst im konkreten Einzelfall einem Vertragtypus eindeutig zugeordnet werden.