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Neufestsetzung von Lehrlingsentschädigungen

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6518/1/2016 Heft 6518 v. 6.10.2016

Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde die Höhe der Lehrlingsentschädigungen und Sonderzahlungen mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2016 für folgende Lehrberufe neu festgesetzt:

Lehrberuf Fitnessbetreuung: Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 496,60, im 2. Lehrjahr € 634,90 und im 3. Lehrjahr € 892,00. (BGBl II 2016/269)

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