GlBG: § 6, § 12
OLG Wien 25. 5. 2016, 10 Ra 28/16k
Die Äußerung des Arbeitgebers gegenüber einer Angestellten im Zuge eines Streits über die Arbeitzeit, "Hure, pack die Sachen und verschwinde", stellt eine sexuelle Belästigung iSd § 6 GlBG dar. Es kann nicht zweifelhaft sein, dass die Bezeichnung als "Hure", also einer Person, die gegen Entgelt oder unentgeltlich mit vielen Männern intim verkehrt, der sexuellen Sphäre zuzurechnen ist. Diese Äußerung war jedenfalls objektiv geeignet, das Ehrgefühl der Arbeitnehmerin grob zu verletzen und jedenfalls unerwünscht. Dass damit auch eine demütigende Arbeitsumwelt geschaffen wurde, liegt ebenfalls auf der Hand.