AngG: § 8
KFG: § 62
Sind bei einem Verkehrsunfall im Inland ein österreichisches und ein englisches Fahrzeug beteiligt gewesen, kann der Arbeitgeber des inländischen Verletzten mit einer Klage gegen den Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs den Schaden geltend machen, der ihm aus der Lohnfortzahlung entstanden ist.