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Upstream-Verschmelzung des Gruppenträgers

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6516/15/2016 Heft 6516 v. 22.9.2016

KStG: § 9 Abs 9

VwGH 28. 6. 2016, 2013/13/0066
➜ zu UFS Wien RV/0088-W/12, ARD 6345/5/2013 (Aufhebung)

Die Verschmelzung eines Gruppenträgers im Rahmen eines Upstream-Mergers mit einer gruppenfremden Gesellschaft führt zur Beendigung der Gruppe. Die Gruppe kann somit nicht "nahtlos" mit der aufnehmenden Gesellschaft als neuer Gruppenträgerin fortgesetzt werden.

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