VStG: § 45 Abs 1 Z 4
VwGH 20. 6. 2016, Ra 2016/02/0065
Der handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH wurde vom Magistrat der Stadt Wien als zur Vertretung nach außen Berufenen der GmbH mehrerer Übertretungen nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) für schuldig erkannt und zu Geldstrafen samt Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt. Der gegen dieses Straferkenntnis erhobenen Beschwerde des Geschäftsführers